hund & helmer - Beratung, Training, Coaching für Hunde
Stand Juni 2024
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(1) "hund & helmer" wird im Folgenden „Hundeschule“ genannt.
Die AGB gelten für die Inhaberin des Unternehmens gleichermaßen wie für alle Trainer*innen, die
im Unternehmen eingestellt sind oder freiberuflich oder auf anderen Vertragsgrundlagen
Leistungen für das Unternehmen erbringen. Es wird davon ausgegangen, dass der/die
Auftraggeber*in gleichzeitig der/die Tierhalter*in ist. Der/die Auftraggeber*in wird im Folgenden
„Sie“ genannt.
(2) Der Schwerpunkt des Unternehmens liegt in der Ausbildung von Hunden und Menschen und
der Verhaltensberatung.
(1) Wir erbringen sämtliche Dienstleistungen im Rahmen unseres Unternehmens auf Grundlage
dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", die auf alle Anmeldungen, Teilnahmen,
Durchführungen und Widerrufen an unseren Trainings- und Prüfungsangeboten anzuwenden
sind. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Buchung geltende Fassung, die
auf der Homepage www.hundundhelmer.de zu lesen ist.
(2) Wir sind berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils neue Fassung der AGB
werden erst für neu durchgeführte Buchungen wirksam (für bereits erfolgte Buchungen gilt nach
wie vor die zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Buchung aktuelle und Ihnen akzeptierte Fassung),
es sei denn, Sie haben die neue Fassung für laufende Trainingsangebote explizit akzeptiert.
(1) Sämtliche Angebote sind freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt mit der Buchung Ihrerseits und einer Buchungsbestätigung unsererseits
zustande. Die Buchungsbestätigung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
Ein Trainingsangebot kann ein kostenloser oder kostenpflichtiger Vortrag (ohne Hund), ein Kurs,
Individualtraining (Einzelstunde oder Stundenpaket), ein Trainingsspaziergang
oder ein Seminar (Workshop oder Thementag gelten als Seminar) sein.
Bei Vorträgen, Kursen, Trainingsspaziergängen und Seminaren ist die Platzanzahl immer begrenzt.
Bei mehr Anmeldungen bzw. Buchungen als Plätzen entscheidet der Zeitpunkt des
Zahlungseingangs über die Platzvergabe. Wir empfehlen daher, die Zahlung unmittelbar nach der
Anmeldung vorzunehmen. Wenn Sie dieser unmittelbaren Zahlungspflicht nicht nachkommen,
können wir jederzeit die Buchung unsererseits kostenfrei stornieren, d.h. es kann vorkommen,
dass Sie den Platz verlieren (wenn jemand nach Ihnen die Bestellung abschickt, aber vor Ihnen
bezahlt). Alle Anmeldungen, die keinen Platz erhalten haben, kommen automatisch auf die Warteliste.
Sie können jederzeit darum bitten, von der Warteliste genommen zu werden.
(3) Information zum Fernabsatzgesetz: Wenn der Vertrag über Telekommunikationsmedien
(Telefon, Online, Email) zustande kommt, gilt für Konsumenten (Privatpersonen, nicht für B2B) das
Fernabsatzgesetz. Wenn die Buchung (Art des Trainingsangebots und Preis, Termin bzw.
Starttermin, Ort) bei einem persönlichen Treffen zustande kommt, gilt das Fernabsatzgesetz nicht,
unabhängig davon, wie die Zahlung erfolgt ist. Nicht nur für Sie als Konsument, auch für uns ist
diese von der EU verpflichtend vorgegebene Trennung kompliziert.
(4) Information zum Unternehmen It. Fernabsatzgesetz finden Sie im Impressum unserer Website
www.hundundhelmer.de. Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistungen finden Sie
in der jeweiligen Beschreibung auf unserer Website www.hundundhelmer.de.
Beschwerden richten Sie bitte schriftlich an nadine@hundundhelmer.de.
Wenn Sie von einem ggf. bestehenden Widerrufsrecht/Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchten,
finden Sie Informationen dazu unter „Rücktritt“ weiter unten. Wenn mit einer Leistung schon
während der Widerrufsfrist begonnen wurde, weil Sie das so gewünscht haben, finden Sie
Informationen zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistungen ebenfalls unter „Rücktritt“.
(5) Sie können sich für ein Trainingsangebot per E-Mail (nadine@hundundhelmer.de), telefonisch (0171 6954465) oder
per Messengerdienst WhatsApp anmelden.
(6) Die Anmeldebestätigung und die Rechnung, sowie ggf. Mahnung wird per Email versendet.
Sollten Sie eine Zusendung per Post wünschen, bedarf dies Ihrer schriftlichen Mitteilung per Brief
an uns. In Ausnahmefällen können Anmeldungen und Anmeldebestätigungen auch mündlich oder
telefonisch erfolgen.
(1) Grundlage des jeweils gebuchten Trainingsangebotes sind dessen Beschreibung, sowie die
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen", die auf der Homepage www.hundundhelmer.de
nachzulesen sind und im B2B mit der Anmeldung bzw. Geldanweisung/Barzahlung akzeptiert
werden, sowie die gesetzlichen Bestimmungen und etwaige schriftliche Sondervereinbarungen.
(2) Nadine Helmer und alle eingestellten/freiberuflichen Trainer sind an die Bestimmungen des deutschen Tierschutz-
/Tierhaltegesetzes, des Berliner Hundegesetzes und der entsprechenden Hundeverordnung und deren Nebenbestimmungen gebunden.
(3) Falls wir durch unerwartete Vorkommnisse gebuchte Termine oder Vereinbarungen nicht oder nur
teilweise erfüllen können, sind wir verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten.
(4) Wenn Sie die Teilnahme an einem gebuchten Trainingsangebot versäumen oder Sie verhindert
sind (z.B. durch Krankheit), gilt folgendes: Die Kosten werden voll rückerstattet, wenn der Termin Ihrerseits 24 Stunden vorher
schriftlich oder telefonisch abgesagt wird. Wird die Stornierung Ihrerseits in weniger als 24h vorher durchgeführt, so kann keine
Rückerstattung der Kosten erfolgen. Sie können jedoch bei Erkrankung Ihres Hundes ohne Ihren Hund teilnehmen. Es besteht
kein Anspruch auf einen Ersatztermin, wenn Sie verhindert sind.
Wird ein Ersatztermin für die versäumte Einheit vereinbart, wird diese wie eine Einheit
Einzelunterricht verrechnet.
(5) Wir sind berechtigt, alle Ihre Daten elektronisch zu speichern. Wir werden diese Daten nicht an
Dritte weiterleiten. Ausgenommen hiervon sind lediglich staatliche Stellen, gegenüber denen
Auskunftspflicht besteht. Es kann in Ausnahmefällen vorkommen, dass unsere Steuerberatung
oder der Support für unsere EDV-Programme Einsicht in Ihre Kontakt- und Rechnungsdaten hat,
niemals jedoch in vertrauliche Daten Ihren Hund betreffend. Alle diese Unternehmen, mit denen
wir kooperieren, unterliegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung.
(6) Sie versichern uns gegenüber, dass der teilnehmende Hund Ihr Eigentum ist. Sollte das nicht
zutreffen, ist unaufgefordert die schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorzulegen
(inklusive Haftpflichtversicherungsnachweis), sowie Ihre schriftliche Erklärung, dass Sie während
des Trainingsangebots für den Hund verantwortlich sind und haften.
(7) Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Parasiten oder dem Verdacht darauf (z.B. Durchfall)
dürfen an Trainingsangeboten nicht teilnehmen. Sie können in so einem Fall jedoch ohne Ihren
Hund teilnehmen. Sie versichern uns, dass der teilnehmende Hund frei von Parasiten und
ansteckenden Krankheiten ist und dass der teilnehmende Hund regelmäßig vorsorglich gegen
Parasiten behandelt wird (z.B. regelmäßige Entwurmungen), sowie die regelmäßig empfohlenen
Schutzimpfungen Tollwut und Mehrfachimpfung erhalten hat
oder eine Titer-Bestimmung durchgeführt wurde, die ausreichend Impfschutz nachweist.
Welpen bis zum 7. Lebensmonat benötigen keine Tollwutimpfung für die Teilnahme an
Trainingsangeboten. Sollte ein medizinischer Grund vorliegen, dass der Hund nicht geimpft
werden oder nicht gegen Parasiten behandelt werden darf, reicht eine schriftliche ärztliche
Bestätigung mit Begründung für die Teilnahme aus.
(8) Bei Trainingsspaziergängen und Gruppenkursen sind läufige Hündinnen nur nach Rücksprache
mit uns zugelassen. Von Indoorangeboten sind sie hingegen ausgeschlossen.
(9) Im Innen- und Außenbereich, sowie im öffentlichen Raum, sind Verunreinigungen (z.B. durch
Hundekot) vom Hundehalter unverzüglich und unaufgefordert zu entfernen. Wenn Sie dieser
Pflicht nicht nachkommen, kann das zum Ausschluss vom Trainingsangebot führen. Eine
Kostenrückerstattung ist in diesem Fall nicht möglich. Ein gutes Miteinander ist sehr wichtig. Vielen
Dank für Ihre Rücksichtnahme!
(10) Hunde ohne Haftpflichtversicherung dürfen nicht an Trainingsangeboten teilnehmen.
Sie versichern uns gegenüber durch die Buchung eines Trainingsangebots, dass der teilnehmende
Hund haftpflichtversichert ist.
(11) Die Teilnahme mit sozial unverträglichen Hunden oder Hunden mit gesteigerter Aggressivität
gegenüber Menschen oder Hunden oder Hunden mit Beißgeschichte gegenüber Menschen
und/oder Artgenossen ist im Kurs- und Seminarbetrieb nur unter den folgenden besonderen
Auflagen möglich:
a) Sie kommen Ihrer Informationspflicht (siehe weiter unten) nach: Sie haben bei der
Anmeldung die Pflicht, uns über sämtliche im Leben des Hundes bereits stattgefundenen
sicherheitsrelevanten Vorfälle und Risiken in diesem Zusammenhang zu informieren.
b) Die Sicherheit der anderen Teilnehmer*innen (Mensch und Hund), der Trainer*in, der/des
Hundehalter*in und des Hundes darf durch die Teilnahme am Kurs oder Seminar nicht
gefährdet werden. Sie müssen Ihren Hund vor, während und nach dem Kurs oder Seminar
entsprechend verwahren und halten. Den Sicherheitsanweisungen (z. B. durchgehendes
Tragen eines Maulkorbes, sowie der Hund den Kofferraum des Autos verlässt, Verwahrung in
einer Box während andere Hunde arbeiten) der Trainer*in ist unbedingt Folge zu leisten. Wenn
einer Sicherheitsanweisung nicht Folge geleistet wird, kann der/die Teilnehmer*in sofort aus
dem Trainingsangebot ausgeschlossen werden. Eine Kostenrückerstattung ist nicht möglich. In
jedem Fall haften Sie für den teilnehmenden Hund!
(12) Zu Trainings mit Hund in der Gruppe (Kurs, Seminar etc.) sind nur
kursfähige Hunde zugelassen, sofern die Ausschreibung nicht Gegenteiliges nennt. Die
Kursfähigkeit besteht, wenn der Hund
a) durch seine Teilnahme keine anderen Hunde oder Menschen, sich selbst oder seinen
Hundehalter vor, während oder nach dem Training gefährdet. Entsprechende
Sicherheitsvorkehrungen sind von Ihnen zu treffen.
b) durch den Kursbetrieb oder das Training nicht in offensichtlichen, dauerhaften Stress verfällt
(etwa starkes, andauerndes Stresshecheln, Zittern, Meideverhalten).
c) sich auf ein Signal des Hundeführers hin auf seinen Menschen konzentrieren kann
(Aufforderung zum Blickkontakt) und
d) andere Hunde, die gleichzeitig mit ca. 7-20 Metern Abstand (je nach Örtlichkeit; erkundigen
Sie sich bitte gegebenenfalls vorher bei der Trainerln) arbeiten, möglichst ignoriert, keinesfalls
belästigt, und trotz deren Anwesenheit weiter mit seinem Menschen kooperiert.
Nicht kursfähige Hunde brauchen zunächst ein Einzeltraining, bis sie durch dort gelernte Fokus- und Impulskontrollübungen
die Kursfähigkeit erreichen.
(13) Beginnt ein Gruppenangebot (Seminar, Kurs, Kursmodul oder ähnliches) mit einem
Theorieteil, ist die Teilnahme daran verpflichtend. Aus Rücksichtnahme auf die Tiere wird
notwendiges Wissen vorab ohne Anwesenheit der Tiere besprochen. Dieser Theorieteil kann
online erfolgen.
Erscheint der/die Teilnehmer*in nicht zum Theorieteil, gilt das gesamte Trainingsangebot
(Seminar, Kurs, Kursmodul oder ähnliches) als storniert, da der reservierte Kursplatz nicht
nachbesetzt werden kann. Eine Kostenrückerstattung ist nicht möglich. Nur in Ausnahmefällen
(z.B. der/die Teilnehmer*in hat den Theorieteil schon einmal gehört oder der Theorieteil auch
online gehört werden kann) ist es möglich, nicht am Theorieteil teilzunehmen und dennoch den
Kurs oder ein Kursmodul zu besuchen.
(1) Sie sind vor dem ersten Training verpflichtet einen Haftpflichtversicherungsnachweis zu
erbringen. Der Versicherer und die Nummer der Haftpflichtversicherungspolice sind bei der
Anmeldung oder aber spätestens zu Beginn des gebuchten Angebotes zu nennen
Hunde ohne Haftpflichtversicherung können an keinem Trainingsangebot teilnehmen.
(2) Sie haben bei der Anmeldung die Pflicht, die Hundeschule über sämtliche im Leben des Hundes
bereits stattgefundenen sicherheitsrelevanten Vorfälle und Risiken in diesem Zusammenhang zu
informieren.
(3) Sie haben bei der Anmeldung und während des Verlaufs eines Trainingsangebots die Pflicht,
die Hundeschule sofort über ansteckende Krankheiten oder Parasiten Ihres Hundes oder den
Verdacht darauf (z.B. Durchfall) zu melden.
(1) Die Haftung durch der Hundeschule ist nur auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
beschränkt.
(2) Sie haften in jedem Fall für den teilnehmenden Hund. Für sämtliche Schäden, die der Hund
während des Trainings dritten Personen, Tieren oder fremden Gegenständen zufügt (z.B.
Bissverletzungen oder Verletzungen durch Sturz) haften ausschließlich Sie, mit Ausnahme
aufgrund grob fahrlässigem Verhalten oder Vorsatz der Hundeschule. Sie verpflichten sich zur
Übernahme sämtlicher daraus entstehenden Kosten. Sie müssen daher gegen die Folgen
versichert sein. Bitte tragen Sie feste Schuhe beim Training (keine Stöckelschuhe oder Flipflops
oder ähnliches Schuhwerk).
(3) Falls der Hund während des Trainings erkrankt oder verletzt werden sollte, ist eine Haftung
durch die Hundeschule oder die/den beauftragte Trainer*in oder den Grundeigentümer
ausgeschlossen. Für etwaige Unfälle während des gesamten Trainings haften Sie für sich und Ihren
Hund. Insbesondere Outdoortrainingsangebote finden teilweise in Verkehrsgebiet, städtischem Umfeld
oder in unwegsamem Wald und Wiese ohne Umzäunung statt.
Für das Training ist ein Ableinen des Hundes (z.B. von einer Schleppleine) nicht erforderlich. Sollten
Sie sich für eine Arbeit ohne Leine entscheiden, ist das mit Einverständnis der/des Trainer*in
möglich; es haftet die/der Hundebesitzer*in und/oder Kursteilnehmer*in für ihren/seinen Hund.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Sie müssen sich und Ihren Hund adäquat ausrüsten und
kleiden. Den Sicherheitsanweisungen des/der Trainer*in ist Folge zu leisten.
(4) Die Teilnahme an sämtlichen Trainingsangeboten erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Die
durch den/die Trainer*in gegebenen Anweisungen werden von Ihnen freiwillig angenommenen
und auf eigene Gefahr ausgeführt.
(5) Ein Freilauf ohne Maulkorb und Leine im Rahmen eines Trainingsangebotes erfolgt
ausschließlich auf Ihre Gefahr und Ihr Risiko.
(6) Wenn Sie Ihrem Hund den Freilauf mit oder ohne andere Hunde erlauben, so sind Sie sich den
damit verbundenen Risiken, insbesondere solcher die aufgrund der Gruppensituation und des
Kontaktes mit anderen Hunden entstehen können bewusst, und können im Schadensfall keine
Ansprüche an uns stellen.
(7) Während des Trainings bleiben Sie Tierhalter*in.
(8) Beim bewussten Verschweigen von Untugenden oder Krankheiten oder dem Verdacht darauf
bzw. des unter „Informationspflicht" Genannten, gehen alle hieraus entstehenden Schäden in
voller Höhe zu Ihren Lasten. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden und gesundheitliche
Folgen, die aufgrund unvollständiger Information durch Sie entstanden sind.
(9) Sie haften für alle Schäden, die Dritten infolge von Krankheiten Ihres Hundes zugefügt
werden.
(1) Dauer und Erfolg beim Training von Tieren sind abhängig vom jeweiligen Hund und vor allem
davon, wie konsequent und regelmäßig Sie zwischen den Trainingstreffen (außerhalb des
Trainingsangebotes) mit dem Hund arbeiten. Wir übernehmen keine Garantie für das Erreichen
eines Ausbildungszieles.
Im Hinblick auf den Trainingsfortschritt empfehlen wir meist ein wöchentliches Treffen (je nach
Thema auch etwas längere Abstände), sowie die Vereinbarung der ersten drei Trainingstermine
sofort nach Bezahlung, um Terminverfügbarkeit sicherzustellen.
Die Unterrichtsstunden/Theorie-Trainings eines Stundenpaketes sind innerhalb einer Frist von 12 Monaten
ab dem 1. vereinbarten Trainingstermin des Paketes zu verbrauchen,
danach sind sie verfallen.
Stundenpakete sind dafür gedacht, im mindestens quartalsmäßigen
Rhythmus verbraucht zu werden. Somit deckt die angegebene Spanne bereits Urlaubsfehlzeiten
usw. mit ab. Bei Trainingsabbruch eines Einzelstundenpaketes von Ihrer Seite erfolgt keine
Kostenrückerstattung.
(2) Stundenpakete gelten für den in der Unterrichtsvereinbarung genannten Hund und
Hundehalter. Sie sind nicht übertragbar auf einen anderen Hund.
(1) Die Kosten, die bei Buchung eines konkreten Trainingsangebots anfallen, sind auf der Webseite www.hundundhelmer.de
ersichtlich.
(2) Die zugrunde liegenden Preise sind grundsätzlich verbindlich.
(3) Bei Gruppenangeboten (z. B. Trainingsspaziergang in der Gruppe, Vortrag. Seminar, Kurs) zu festgelegten
Terminen und an von uns festgelegten Orten sind eventuelle Raum- und Trainerfahrtkosten
bereits im Preis inbegriffen.
Bei Individualtrainings (im Einzelsetting oder in der Gruppe, z.B. Sie buchen gemeinsam mit Ihrer
Freundin einen Trainingsspaziergang) legen Sie den/die Termin(e) und Ort(e) fest. Fahrtkosten werden extra berechnet und
sind nicht im Preis einer Einzelstunde oder eines Stundenpaketes enthalten. Die Fahrtkosten betragen 0,50€ pro gefahrenem Kilometer. Die Kilometer werden für den kürzesten Weg zwischen dem Firmensitz (Rochstr 16, 10178 Berlin) und dem für den abzurechnenden vereinbarten Trainingsort veranschlagt.
Im Preis des Erstgespräches sind die Fahrtkosten bereits enthalten.
Ein Individualtraining bearbeitet weitestgehend von Ihnen (Auftraggeber) gewünschte Themen zu
einem bestimmten Trainingsgebiet. Kurse sind Trainingsthema bezogen und können nicht
untereinander gemischt werden.
(4) Wenn die Buchung mehr als 15 Tage vor Beginn der Leistungserbringung erfolgt und der
Vertrag über Fernmedien zustande kommt, müssen Sie die Überweisung der Gebühr unverzüglich
nach Erhalt der Zahlungsaufforderung veranlassen. Dann gilt das B2C Fernabsatzgesetz.
(5) Bei der Buchung weniger als 15 Tage vor Leistungserbringung, kommt der Vertrag immer erst
beim persönlichen Treffen vor Ort zustande (kein Fernabsatz).
(6) Wenn mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge des
Geldeinganges über die Platzvergabe (siehe oben).
(7) Einzelstunden und Stundenpakete sind im Voraus per Überweisung, PayPal oder in bar zu
bezahlen und sind nicht übertragbar (gleicher Hundehalter und gleicher Hund während aller
Einheiten). Wir empfehlen bei Paketen die Vereinbarung von mindestens 3 Trainingsterminen bei
Bezahlung, spätestens aber beim ersten persönlichen Treffen.
(8) Bevor Sie bei uns zum ersten Mal einen Gruppenkurs oder ein anderes
Angebot buchen, bei dem mehrere Hunde teilnehmen, ist ein kostenpflichtiger Kennenlerntermin
(separat zu buchen) notwendig. Erst damit ist eine Teilnahme möglich. Sollte in diesem Termin
festgestellt werden, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme am gewünschten
Angebot nicht gegeben sind, gibt es die Möglichkeit des Einzeltrainings.
(9) Der/Die Trainer*in ist bemüht Termine pünktlich und zuverlässig einzuhalten und informiert
Sie im Falle von Verzögerungen oder unvorhergesehenen Ausfällen (z. B. aufgrund von Krankheit)
umgehend. Gegebenenfalls muss ein Ersatztermin gestellt werden.
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(12) Sind Sie mit der Zahlung in Verzug, erfolgt eine 1. Zahlungserinnerung/Mahnung per Email; es
sei denn, Sie haben uns per Post darüber informiert, dass Sie Rechnungen und Mahnungen per
Post zugestellt haben möchten. Frühestens 14 Tage nach Ende des Zahlungsziels kann eine 2.
Mahnung sowohl per Email, als auch per Einschreiben inkl. 10 EUR Bearbeitungsgebühr für das
Mahnverfahren erfolgen. Wenn binnen weiterer 14 Tage nach dem Einschreiben kein
Zahlungseingang erfolgt, wird der Vorgang einem Inkassobüro übergeben. Die Kosten dafür tragen
Sie.
(13) Wird eine Rechnung auf Kundenwunsch storniert oder nachträglich korrigiert (aus welchem
Grund auch immer), dürfen 10 EUR Bearbeitungsgebühr verrechnet werden. Ausgenommen
davon sind Rechnungsstornos, die das B2C Fernabsatzgesetz betreffen.
(1) Im Falle Ihres unberechtigten Rücktrittes sind wir berechtigt eine Stornogebühr zu verrechnen.
Wir bitten Sie folgende Stornobedingungen zu berücksichtigen:
• Bis 24h vor Beginn der Leistung/Veranstaltung: keine Stornogebühr
• Bis 12h vor Beginn der Leistung/Veranstaltung: 50% der Teilnahmegebühr
• Bei Abbruch der Leistung/Veranstaltung oder bei Nichterscheinen:
100% der Teilnahmegebühr
(2) Davon ausgenommen sind jene Rücktritte, die das B2C Fernabsatzgesetz (FAGG) betreffen.
Hierfür gilt ein 14 Tage Widerrufsrecht/Rücktrittsrecht. Den Eingang des Widerrufs bestätigen wir
umgehend nach Erhalt. Wenn Sie keine Rückmeldung erhalten haben, gehen Sie bitte davon aus,
dass uns die Nachricht nicht erreicht hat (ganz sicher sind Sie mit einem eingeschriebenen Brief).
Nach der 14-tägigen Widerrufsfrist ist kein Rücktritt / Widerruf / Storno und keine
Kostenrückerstattung mehr möglich.
Für alle unsere Veranstaltungen mit einem festen Termin (Abendvorträge, Seminare, Kurse etc.)
besteht It. Artikel 16.L (unsere Dienstleistungen werden im Zusammenhang mit
Freizeitbetätigungen erbracht und der Vertrag für die Erbringung sieht einen spezifischen Termin
oder Zeitraum vor) der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.
Oktober 2011 eine Ausnahme zum Widerrufsrecht (es gibt kein Widerrufsrecht).
(2) Bei vorzeitigem Abbruch eines Auftrages durch Sie kann kein Geld zurückerstattet werden.
Ausgenommen davon ist das 14-tägige Rücktrittsrecht des B2C Fernabsatzgesetzes, In diesem Fall
berechnet sich die Rückerstattung abzüglich der bereits erbrachten Leistung.
(3) Beide Seiten können einzelne Termine für Einzeltrainings verschieben oder absagen.
Ihre Absage eines Einzeltrainings muss telefonisch (0171 6954465), per WhatsApp oder per
Email (nadine@hundundhelmer.de) bis spätestens 12 Stunden vor dem vereinbarten
Termin erfolgen und ist nur mit Rückbestätigung von unserer Seite gültig. Wenn Sie in einem
kürzeren Zeitraum absagen, werden 100% des vereinbarten Aufwandes verrechnet bzw. vom
Paket abgezogen.
(4) Wir sind berechtigt sämtliche Trainingsangebote im Falle zu geringer Anmeldungen oder aus
Gründen höherer Gewalt abzusagen (z. B. aufgrund von Krankheit). Im Falle einer Absage von
ganzen Trainingsangeboten durch uns wird die vollständig bezahlte Gebühr rückerstattet. Alle
eventuell daraus entstehenden Kosten (gebuchte Unterkunft usw.) tragen Sie. Wenn eine einzelne
Kurseinheit abgesagt werden muss (z. B. wegen Gewitter), wird ein Ersatztermin gestellt. Ihre
Anmeldung bleibt für den Fall, dass ein neuer Termin genannt wird, bestehen.
(5) Die Anweisungen des/der Trainer*in werden von Ihnen freiwillig und auf eigene Gefahr
angenommen. Sollten Sie den Anweisungen für einen reibungslosen Ablauf eines
Trainingsangebots, insbesondere den Sicherheitsanweisungen, des/der Trainer*in nicht Folge
leisten, behalten wir uns den Ausschluss vom Kurs-/Seminarbetrieb oder Individualtraining vor,
insbesondere dann, wenn Sie mit Ihrem Verhalten
a) andere oder sich selbst gefährden,
b) Ihrem Tier Schmerzen oder unzumutbarem Stress auszusetzen oder
c) den Kursbetrieb stören.
Eine Kostenrückerstattung ist in diesem Fall nicht möglich.
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(6) Bei wiederholter Anwendung von Trainingshilfsmitteln oder Maßnahmen durch Sie, die mit den
Ethikrichtlinien bzw. Prinzipien des respektvollen und gewaltfreien Umgangs mit dem Hund nicht
vereinbar sind, sind wir berechtigt Sie von der Teilnahme auszuschließen und den Vertrag zu
kündigen. Eine Rückerstattung der Kosten ist in diesem Fall nicht möglich.
(siehe hierzu: https://www.trainieren-statt-dominieren.de/definition)
Große Hitze kann bei Hunden zu Hitzschlag und anderen gesundheitlichen Problemen bis zum Tod
führen. Für die heißen Monate gilt daher, dass Zeiten für Trainingsangebote (auch Kurse)
kurzfristig auf eine spätere Uhrzeit verlegt werden können. Das ist insbesondere dann der Fall,
wenn es an einem Tag um 13 Uhr mehr als 30 Grad hat.
(1) Jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung
oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Für alle gegen einen Vertragspartner wegen Streitigkeiten aus einem Vertrag mit uns erhobenen
Klagen ist der Gerichtsstand Berlin Mitte. Es gilt für alle unsere Verträge deutsches Recht. Für alle gegen
eine/n Verbraucher*in, der/die im Inland seinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder
Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines
jener Gerichte zuständig, in dessen Amtsbezirk der/die Verbraucher*in seinen/ihren Wohnsitz,
gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucherinnen, die im Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Deutschland haben, gelten die gesetzlichen
Gerichtsstände.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages
ganz oder teilweise unwirksam und/oder unvollständig oder undurchführbar sein oder werden,
oder sollte der Vertrag Lücken aufweisen, so wird hiervon die Rechtswirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt und zieht nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages nach sich. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine dem
wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung ersetzt. Aus
dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns entstehenden Rechte nicht ausüben, kann ein
Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.